Das Aufgabengebiet des Rechnungsprüfers ist sehr weitläufig und umfasst die Kontrolle und Begutachtung der gesamten Verwaltungstätigkeit.
Die wesentlichste Aufgabe besteht
- in der Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat;
- in der Begutachtung des Entwurfes zum Haushaltsvoranschlag und dessen Abänderungen;
- im Berichtswesen zur Jahresabschlussrechnung.
Stellen die Rechnungsprüfenden Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung fest, so erstatten sie darüber unverzüglich Bericht an den Gemeinderat; in schwerwiegenden Fällen von Amtsvergehen muss die zuständige Gerichtsbehörde benachrichtigt werden.
Das Gutachten zum Entwurf des Haushaltsvoranschlages
Dieses beinhaltet die begründete Stellungnahme in Bezug auf die Gesetzmäßigkeit und Angemessenheit der darin enthaltenen Veranschlagungen. Außerdem können dem Gemeinderat Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Voranschläge vorgeschlagen werden. Der Gemeinderat muss die angeratenen Vorschläge aufgreifen oder in angemessener Weise begründen, weshalb die von den Rechnungsprüfenden vorgeschlagenen Maßnahmen nicht erlassen werden.
Der Bericht zur Jahresabschlussrechnung
Dieser muss die Bestätigung der Übereinstimmung der Rechnungslegung mit den Ergebnissen der Gebarung enthalten; außerdem sind dem Gemeinderat Vorschläge zur Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Produktivität und der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zu unterbreiten.
Weitere Aufgaben der Rechnungsprüfenden bestehen in der Aufsicht über die buchhalterische, finanzielle und wirtschaftliche Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung in Bezug auf die Einhebung der Einnahmen und Tätigung der Ausgaben, auf den Abschluss der Verträge, die Verwaltung der Güter und die Erstellung der Inventare.
Weitere Aufsichtsfunktionen
Schließlich obliegt den Rechnungsprüfenden die Aufsicht über die korrekte Anwendung der Kollektivverträge sowie – beschränkt auf die Gemeinden in der Provinz Bozen – die Aufsicht über die Anwendung der Proporzbestimmungen und Einhaltung der Bestimmungen über die Zweisprachigkeit bei den Personalaufnahmen.