Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme, Kindergarten- und Mensagebühren), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe.