Zugang zu den Diensten

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    Für wen

    Für Private, die interessiert sind Zugang zu Verwaltungsunterlagen zu erhalten.

    Beschreibung

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    So geht's

    Es ist ein Antrag über den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Online-Dienst zu übermitteln.


    Um den Online-Dienst zu nutzen, muss man über einen SPID, Stufe 2 (Zugang zum öffentlichen System für die digitale Identität) verfügen oder über eine EIK (elektronische Identitätskarte).


    Was ist notwendig

    Es muss im Antrag bezüglich der Verwaltungsunterlagen, zu denen der Zugang beantragt wird, begründet werden, dass für den Zugang ein direktes, konkretes und aktuelles Interesse besteht, welches einer rechtlich geschützten Stellung entspricht.

    Was Sie erhalten

    Sie erhalten Zugang zu den beantragten Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung.

    Fristen und Fälligkeiten

    Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.


    Innerhalb von 30 Tagen, ab dem der Antrag gestellt worden ist, wird der Zugang zu den Verwaltungsunterlagen gewährt oder die Ablehnung des Antrags mitgeteilt. 


    Kosten

    kostenlos


    Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit).  Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.    


    Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.

    Verfahren, die mit dem Ergebnis verknüpft sind

    keine Angabe

    Einschränkungen

    keine Angabe

    Sonderfälle

    keine Angabe

    Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes

    Nutzungsbedingungen herunterladen


    Datei

    Kontakte

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 17.03.2025, 10:21 Uhr