Das Gesetz regelt das Recht von Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltungsunterlagen der öffentlichen Verwaltung einzusehen und Kopien davon zu erhalten. Es beschreibt, wer Zugang beantragen kann, welche Unterlagen zugänglich sind und welche Ausnahmen gelten. Ziel ist es, Transparenz, Beteiligung und Rechtssicherheit in der Verwaltung zu gewährleisten.