Verordnung Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt, wie und wann Einsprüche gegen Gemeindebeschlüsse eingereicht und von der Gemeinde Percha behandelt werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

27.05.2008

Beschreibung

Die Verordnung regelt das Verfahren für Einsprüche gegen Beschlüsse des Gemeinderates und des Gemeindeausschusses in Percha. Einsprüche müssen schriftlich eingereicht, begründet und innerhalb der Veröffentlichungsfrist des Beschlusses an die Gemeinde übermittelt werden. Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen über die Zulässigkeit und das Ergebnis des Einspruchs, und der Bürgermeister informiert die Einbringer innerhalb von 15 Tagen über die Entscheidung.

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Veröffentlichungsdatum

27.05.2008

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Zuletzt aktualisiert: 21.09.2025, 12:55 Uhr

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