Gemeindeverordnung betreffend die Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden

Die Verordnung regelt, welche Sonderabfälle wie Hausmüll behandelt werden und legt klare Kriterien für Sammlung und Entsorgung fest.

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Veröffentlichungsdatum

15.12.2011

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung von Percha legt fest, welche nicht gefährlichen Sonderabfälle dem Hausmüll gleichgestellt werden. Sie regelt die qualitativen und quantitativen Kriterien, die für die Sammlung, Verwertung und Entsorgung dieser Abfälle gelten. Ziel ist es, eine klare und einheitliche Behandlung dieser Abfälle im Gemeindegebiet sicherzustellen.

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15.12.2011

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Zuletzt aktualisiert: 20.09.2025, 20:56 Uhr