Gemeindeverordnung betreffend die Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden

Gemeindeverordnung betreffend die Festlegung der qualitativen und quantitativen Kriterien für die Bestimmung der nicht gefährlichen Sonderabfälle, die dem Hausmüll gleichgestellt werden
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15.12.2011

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15.12.2011

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Zuletzt aktualisiert: 19.03.2024, 07:18 Uhr