Verordnung betreffend den Zustelldienst

Die Verordnung regelt die Zustellung von Rechtsakten der Gemeinde Percha durch geschultes Personal oder beauftragte Dritte.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

03.04.2020

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Zustellung von Rechtsakten der Gemeinde Percha und auf Antrag auch anderer öffentlicher Körperschaften. Zustellungen können durch geschultes Gemeindepersonal oder beauftragte Dritte erfolgen und werden sorgfältig dokumentiert. Die Zustellung kann auch elektronisch erfolgen, sofern gesetzlich zulässig, und alle Vorgänge werden in einem Register erfasst.

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Veröffentlichungsdatum

03.04.2020

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Zuletzt aktualisiert: 21.09.2025, 12:48 Uhr

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