Verordnung über das Recht auf Auskunft

Die Verordnung regelt, wie Bürger bei Unklarheiten zu Gemeindesteuern eine verbindliche Auskunft von der Gemeinde Percha erhalten können.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

27.06.2016

Beschreibung

Die Verordnung regelt das Recht der Bürgerinnen und Bürger, bei Unklarheiten zu Gemeindesteuern eine verbindliche Auskunft von der Gemeinde Percha zu erhalten. Der Antrag muss schriftlich gestellt und auf einen konkreten, persönlichen Fall bezogen sein. Die Gemeinde beantwortet den Antrag innerhalb von 90 Tagen schriftlich und veröffentlicht wichtige Auskünfte auf ihrer Webseite.

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Veröffentlichungsdatum

27.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 21.09.2025, 13:01 Uhr

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