Die Verordnung regelt die Rückerstattung von Auslagen für Verwalter der Gemeinde Percha bei dienstlichen Außenterminen außerhalb des Gemeindegebiets. Erstattet werden Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, sofern sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegen und durch Belege nachgewiesen werden. Für jede Fahrt mit dem Privatfahrzeug ist eine unterschriebene Erklärung mit Zweck, Datum und Kilometerangabe erforderlich.