Der Spesenbeitrag für die Inanspruchnahme der Schulausspeisung im Schuljahr 2024/2025 wurde wie folgt festgelegt:
- 4,00 Euro (inkl. MwSt.) pro Mittagessen und Schüler, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie
Allgemeine Informationen:
- Alle Kinder sind zur Schulausspeisung zugelassen, vorbehaltlich der Einhebung des Spesenbeitrages.
- Längere Abwesenheiten der Kinder durch Krankheit usw. müssen im Gemeindeamt gemeldet und bestätigt werden, sonst wird die Gebühr für die gesamten Schultage in Rechnung gestellt.
- Lehrpersonen, die an der Ausspeisung teilnehmen und Aufsicht haben, sind von der Bezahlung des Unkostenbeitrages befreit.
- Lehrpersonen, die an der Ausspeisung teilnehmen und keine Aufsicht haben, zahlen Euro 8,00 (MwSt. inbegriffen) pro Essen.